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SV Bauprojektmanagement
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FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick

Schlüsselfertig bedeutet: Sie übergeben uns den Schlüssel mit einem definierten Sanierungsbedarf — und erhalten ihn zurück, wenn alles fertig ist. Wir koordinieren alle notwendigen Gewerke, überwachen die Qualität und halten den Terminplan. Sie haben einen Ansprechpartner und müssen nichts koordinieren.

Nach der kostenlosen Besichtigung erstellen wir ein detailliertes Angebot mit einem verbindlichen Festpreis. Dieser gilt für den vereinbarten Leistungsumfang — unabhängig davon, wie lange die Ausführung dauert oder welche internen Mehrkosten entstehen. Änderungen am Leistungsumfang werden nur nach Ihrer Zustimmung und mit schriftlichem Nachtrag berechnet.

Nach der Vor-Ort-Besichtigung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot mit vollständiger Leistungsbeschreibung. Bei größeren oder komplexeren Projekten kann die Kalkulation bis zu 72 Stunden dauern.

Unser Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen — insbesondere in Köln, Bonn, Düsseldorf und dem Rhein-Sieg-Kreis. Für größere Projekte (ab ca. 20.000 € netto) sind wir auch überregional tätig. Sprechen Sie uns einfach an.

Ja. Für barrierefreie Umbauten (KfW 455-B), altersgerechte Anpassungen (KfW 159) und energetische Sanierungsmaßnahmen können Fördermittel beantragt werden. Wir beraten Sie im Rahmen der Projektplanung, welche Förderungen für Ihr Vorhaben infrage kommen. Die Antragstellung erfolgt durch Sie als Auftraggeber, wir unterstützen mit der nötigen Dokumentation.

Alle Aufträge werden auf Basis der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) abgewickelt. Unsere Subunternehmer sind vertraglich verpflichtet, nach den einschlägigen DIN-Normen, VDE-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten. Abnahmen erfolgen schriftlich mit Mängelprotokoll.

Der Zahlungsplan wird im Werkvertrag festgelegt und orientiert sich am Projektfortschritt. Üblich sind 2–3 Abschlagszahlungen nach definierten Leistungsmeilensteinen sowie die Schlusszahlung nach schriftlicher Abnahme. Eine vollständige Vorauszahlung verlangen wir grundsätzlich nicht.

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 4 Jahren gemäß VOB/B. Treten innerhalb dieser Frist Mängel auf, die auf unsere Ausführung zurückzuführen sind, beseitigen wir diese auf unsere Kosten. Mängelanzeigen nehmen wir bevorzugt schriftlich entgegen und reagieren innerhalb von 48 Stunden.

Unser Kerngeschäft ist die Koordination mehrerer Gewerke als Generalunternehmer. Einzelgewerke beauftragen wir in begründeten Ausnahmefällen — sprechen Sie uns an. In der Regel empfehlen wir die Gesamtvergabe, da wir so die Koordination und Qualität am besten sicherstellen können.

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Sprechen Sie uns direkt an — wir beantworten Ihre Fragen persönlich und kostenlos.

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